Künftig züchtige Kleidung für algerische Frauen?

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ALGIER (Tamurt) – Künftig züchtige Kleidung für algerische Frauen? Es scheint ungeheuerlich und erinnert uns an Verhältnisse, die sich sonst eher im Iran, in Afghanistan oder den arabischen Ländern.

Die Abgeordneten haben am 3. März 2017 für einen Gesetzentwurf plädiert der vorsieht, dass Frauen im Fälle einer sexuellen Belästigung, eine Mitschuld haben, wenn sie zu unkeusch angezogen sind. Schlimmer noch: sie werden bestraft, weil sie selbst durch ihre unzüchtige Kleidung die sexuelle Belästigung überhaupt erst heraufbeschwört haben. Jener Gesetzesentwurf ist eine Veränderung des aus dem Jahre 1966 (8.Juni) stammenden  Gesetz 156-66 des algerischen Strafrechts.

Die Frage nach der Bestrafung sexueller Belästigung im öffentlichen Raum gegen Frauen scheidet offensichtlich die Geister im algerischen Parlament.

Der Abgeordnete Mohamed Medaoui von der Karama (Würde)- Partei unterstreicht, dass sich einige Frauen ‚provokant‘ anziehen würden und damit würden diese diese Belästigungen überhaupt passieren.

Nabila Bayaza, Abgeordnete der MPA-Partei antwortete auf die Karama- Partei  dass das Gesetz Frauen vor solch „umzivilem Verhalten schützen“ müsse, „ganz egal, wie die Frau sich kleide. Nichts kann eine solche Belästigung rechtfertigen. Man muss aufhören den Frauen die Schuld zuzuschieben,“ fügte sie hinzu.

Uli Rohde für Tamurt

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